Besuch im Bergwerk

Am Dienstag, den 27.10.2015, besuchte die Klasse 4a der Martinischule das Trainingsbergwerk in Recklinghausen. Während des 2. Weltkrieges diente das Bergwerk als Schutzbunker und ab 1975 entwickelte sich ein Lehrbergwerk für die Belegschaft der heutigen RAG Deutsche Steinkohle. Nach der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wurde die Löwenklasse bereits in der Besucherkaue empfangen. Mit entsprechenden Jacken … [weiter lesen]

Gewaltfrei Lernen

Auf den Weg gemacht!In Kooperation mit dem Verein „Gewaltfrei Lernen e.V.“ starten wir mit den Jahrgängen 2 bis 4 im September in Schulungseinheiten zum sozialeren Miteinander, zum gewaltfreien Konfliktlösen, gegen Mobbing und zur Stärkung des Selbstbewusstseins.Gerne wollen wir dann in naher Zukunft, wenn Sie ein wenig in Schule angekommen sind, den 1. Jahrgang hinzunehmen.Um einen … [weiter lesen]

Fußball AG

Im Frühjahr 2013 war die DFB-Fußballschule an unserer Martinischule. Prominente Gäste wie Fussball-Weltmeisterin Steffi Jones, Oliver Bierhof und natürlich Maskottchen Paule legten mit „Der DFB macht Schule“ den Grundstein für unsere Fussball AG, die wir in Kooperation mit dem SV Westerholt betreiben.

Basketball AG

Herten hat sich seit einiger Zeit einen Namen in der Basketball-Szene gemacht. In Zusammenarbeit mit den Hertener Löwen bieten wir daher konsequenterweise eine Basketball AG an.

Elternanliegen

In allen schulischen Anliegen ist in erster Linie die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer Ihres Kindes Ihr Ansprechpartner. Erst dann, wenn nach ausführlichen Gesprächen noch Fragen offen bleiben, können Sie selbstverständlich Ihr Anliegen auch der Schulleitung vortragen. Bitte beachten Sie diesen Dienstweg, da sich die Schulleiterin aus verständlichen Gründen nicht allen Anfragen widmen kann und die … [weiter lesen]

Bildungs- und Erziehungsvereinbarung

Das Motto unserer Schule ist „Gemeinsam leben, lernen und wachsen“. Gemeinsam bedeutet, miteinander Regeln einzuhalten, damit das Lernen für jeden Einzelnen optimal und angenehm ablaufen kann. Wir alle wollen zusammen wachsen und für alle – Kinder, Eltern/Erziehungsberechtitge und Lehrer – die gemeinsame Zeit so angenehm und effizient wie möglich miteinander gestalten. Aus diesem Grund haben … [weiter lesen]

Abwesenheit vom Unterricht / Beurlaubung

Laut § 41 des Schulgesetzes besteht für alle Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben Schulpflicht. Für die Einhaltung der Schulpflicht sind die Eltern / Erziehungsberechtigten verantwortlich. Daraus ergibt sich ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Laut Runderlass des Kultusministeriums von 1980 kann nur in Ausnahmefällen (z.B. Hochzeit, Todesfall, dringender Arztbesuch) eine Genehmigung ausgesprochen werden. Eine Befreiung von … [weiter lesen]