Beratung als Aufgabe der Schule
Die Beratung ist wesentlicher Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule. Sie ist eine selbstverständliche Aufgabe für jeden Lehrer an der Martinischule und bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zum Wohle und im Sinne einer positiven Entwicklung des Kindes. Unter „Beratung“ verstehen wir zunächst einmal ein Gespräch oder auch einen Austausch mit dem Ziel zu informieren oder ein Problem zu lösen bzw. gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
Innerhalb der Schule obliegt der Hauptteil der Beratung den Lehrkräften. Allerdings kann Beratung nur sinnvoll und von Nutzen sein, wenn sie unter nachstehenden Grundsätzen erfolgt:
- Beratung versteht sich als „freiwilliges Angebot“. Niemand kann zur Annahme gezwungen werden.
- In diesem Sinne ist Beratung auch als „Hilfe zur Selbsthilfe“ anzusehen. Die Verantwortung liegt letztendlich beim zu Beratenden.
- Beratung ist Vertrauenssache. Es muss gewährleistet sein, dass keine Informationen, ohne Einverständnis, an Dritte weitergegeben werden.
- Beratung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
- An einer Beratung können mehrere beteiligt sein.
Das Beratungskonzept gliedert sich in folgende Abschnitte, die im o.g. Dokument ausführlich dargestellt werden:
- Individualberatung
- Beratungsabende (vorschulisch/weiterführend)
- Innerschulische Beratun
- Intervention
- Prävention
- Kooperation
- Beratungswege
- Beratungsthemen
- Kollegiale Beratung
- Schulsozialarbeit
- Externe Beratung
Sprachen: | Deutsch |
Anforderungen: | PDF Reader |
Datum: | 12. November 2015 |